| Leistungen >> Katastervermessung |
|
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir Organ des amtlichen
Vermessungswesens und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Als solche sind wir der
Öffentlichkeit und damit jedem Bürger in besonderer Weise verpflichtet. Der von uns
gesetzte Grenzstein soll schließlich nicht nur die öffentlichen Interessen von Kommunen
und Land anzeigen, sondern auch Eigentum und Privatsphäre des Bürgers schützen. Das
Bewusstsein dieser Funktion schärft den unbestechlichen Blick.
Ein objektiv-unabhängiges Denken, das unseren
Kunden auch in anderen Bereichen zugute kommt.
Grenzfeststellungen
Überprüfen und Wiederherstellen von Grenzpunkten auf Basis des amtlichen Katasternachweises
Baurechtliche Beratung zu Grundstücksteilungen
Beratung bei der Teilung eines Grundstücks zwecks optimaler Bebauung
Grundstücksteilungen
Liegenschaftsvermessung zur Bildung neuer Flurstücke
(Zerlegungen und Verschmelzungen)
Gebäudeaufnahmen
Aufnahme von Gebäuden für das Liegenschaftskataster
Straßen- und Gewässervermessungen
Schlussvermessung von Straßen, Gewässern und Bahnanlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters
Baulandumlegungen
Durchführung von Baulandumlegungen zur Schaffung neuer Baugebiete
|